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caliber+1strategicperspectives+1eunews+1Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten am Montag mehr Flexibilität bei Ausgaben für die Energiesicherheit eingeräumt, ohne dabei gegen die fiskalischen Regeln des Blocks zu verstoßen. Damit wird der Ausnahmeklausel-Mechanismus, der bisher für Verteidigungsausgaben reserviert war, auf Energieinvestitionen ausgeweitet.caliber+1
Durch die Entscheidung können EU-Länder nun die Erlaubnis beantragen, zusätzliche Mittel für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Energiesystems und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bereitzustellen. Solche Ausgaben werden bei der Bewertung der Einhaltung der EU-Haushaltsregeln nicht voll angerechnet, sofern sie begrenzt sind und in direktem Zusammenhang mit den Zielen der Energiesicherheit stehen.eunews+1
Die Flexibilität ist auf 0,3 Prozent des BIP pro Jahr und 0,6 Prozent kumulativ begrenzt und gilt von 2026 bis 2028. Die Gesamtabweichung vom Nettoausgabenpfad eines Landes darf 1,5 Prozent des BIP nicht überschreiten, einschließlich der Ausnahmen für Verteidigung und Energie.ess-news+1
Die Kommission nannte den anhaltenden Konflikt im Nahen Osten und die damit verbundenen Risiken für die globalen Energiemärkte als treibende Kraft hinter der Maßnahme. Die EU hatte im April ihr Energienotfallpaket AccelerateEU gestartet, um auf die durch den Krieg im Iran ausgelöste Marktvolatilität zu reagieren, und diese fiskalische Lockerung baut auf diesen früheren Bemühungen auf.caliber+2
Die Entscheidung formalisiert das, was die Kommission erstmals am 3. Juni als Teil des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters 2026 angekündigt hatte. Damals signalisierte die Kommission, dass sie die Ausnahmeklausel, die in Artikel 26 der Verordnung 2024/1263 festgelegt ist, auf energiebezogene Investitionen ausweiten würde.euobserver+1
Der Weg zu dieser Entscheidung war nicht ohne Reibungen. Im Mai drängte die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni die Kommission dazu, die fiskalische Flexibilität auf Energieausgaben auszuweiten, und warnte, dass Rom andernfalls Schwierigkeiten haben könnte, sich am EU-Verteidigungsprogramm zu beteiligen. Die Kommission wies den Antrag Italiens laut Reuters zunächst zurück und erklärte, die Mitgliedstaaten sollten bestehende EU-Finanzierungsinstrumente nutzen.reuters
Nur Haushaltsmaßnahmen, die nach dem 28. Februar 2026 beschlossen wurden, auf nationaler Ebene finanziert werden und direkte Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben, sind förderfähig. Zu den potenziell qualifizierenden Investitionen gehören Stromnetze, Energiespeicherung, erneuerbare Energien, Wärmepumpen und Elektrifizierungsprojekte.eunews+1
Die Mitgliedstaaten müssen die Anwendung der Klausel formell beantragen und eine Liste der geplanten Maßnahmen sowie geschätzte Kosten vorlegen. Die Kommission wird jeden Antrag individuell prüfen, bevor sie eine Genehmigung durch den Rat empfiehlt.eunews