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lawfaremedia+1lawfaremedialawfaremediaDer Gerichtshof der Europäischen Union fällte am 16. Juni 2026 ein Urteil, das nach Ansicht von Rechtsexperten den langjährigen Haftungsschutz für Intermediäre in Europa faktisch ausgehebelt hat. Diese Bestimmung schützte Internetplattformen seit dem Jahr 2000 vor der Haftung für nutzergenerierte Inhalte. Die Entscheidung, die Monate später noch immer intensiv analysiert wird, führt zu Vergleichen mit einer hypothetischen Aushöhlung von Section 230 in den Vereinigten Staaten und fällt in eine Zeit, in der Indien Meta als etwas anderes als einen passiven Intermediär neu einstufen will.
Im Fall Coyote System, der mit einem separaten Verfahren gegen einen tschechischen Betreiber einer Pornografie-Website verbunden wurde, entschied die Große Kammer des EuGH, dass Plattformen, die Algorithmen nutzen, um zu bestimmen, "unter welchen Bedingungen, wie und in welcher Prioritätenreihenfolge" Nutzerinformationen verbreitet werden, "Kontrolle" über diese Inhalte ausüben. Diese Kontrolle allein, unabhängig von der Kenntnis über Rechtswidrigkeiten, schließt eine Plattform vom Haftungsprivileg gemäß Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie aus. Die Electronic Frontier Foundation warnte, dass das Urteil "Online-Plattformen den Haftungsschutz entziehen könnte" in der gesamten EU.advisers+2
Das Urteil trennte zwei bisher verknüpfte Standards, "Kenntnis" und "Kontrolle", und erklärte sie für "alternativ und unabhängig voneinander". Während Plattformen früher tatsächliche Kenntnis von illegalen Inhalten benötigten, um ihre Immunität zu verlieren, reicht nun die bloße algorithmische Sortierung aus. Wie der Lawfare-Autor Michael FitzGerald in einer detaillierten Analyse vom 17. September argumentierte, hatte der Generalanwalt des Gerichtshofs einen engeren Weg vorgeschlagen, der den Kern des Haftungsschutzes bewahrt hätte, doch die Große Kammer "ignorierte" diesen Ansatz weitgehend zugunsten eines weitreichenden Präzedenzfalls.lawfaremedia
Die Auswirkungen gehen weit über Europa hinaus. Das Urteil betrifft ausländische Plattformen, die in EU-Mitgliedstaaten tätig sind, Unternehmen, die laut dem Wettbewerbsbericht 2024 des ehemaligen EZB-Präsidenten Mario Draghi über 80 Prozent der digitalen Produkte und Dienstleistungen in Europa bereitstellen. Eine Anwaltskanzlei prognostizierte, dass die erste große Klage auf Basis von Coyote gegen eine Empfehlungsplattform bis zum 30. September 2026 eingereicht werden würde.lawfaremedia+1
Unterdessen hinterfragt das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie, ob Metas algorithmische Empfehlungssysteme den Status als Intermediär gemäß Section 79 des indischen Information Technology Act ausschließen, so die Hindustan Times. Die indische Nationale Menschenrechtskommission gab im September eine Mitteilung heraus, in der sie Antworten des Ministeriums zu diesem Thema forderte. Regierungsquellen teilten der Press Trust of India mit, dass Meta möglicherweise größere Verantwortlichkeiten als Dienstanbieter statt als neutraler Intermediär übernehmen müsse.hindustantimes+2
Die schärfste Kritik betrifft vielleicht nicht das, was der EuGH entschieden hat, sondern wie er es tat. Der ehemalige Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Robert Spano, schlug vor, das Urteil als "faktenbezogen" zu betrachten und seinen präzedenzbildenden Wert zu minimieren, da er aus Erfahrung wisse, dass in späteren Fällen Kurskorrekturen folgen würden. FitzGerald entgegnete jedoch, dass dies die Situation verkenne: Der Gerichtshof habe den Fall Coyote System erhalten, während er bereits über Russmedia beriet, ein Urteil vom Dezember 2025, das den Haftungsschutz ebenfalls eingeschränkt hatte, und hatte Monate Zeit, die kritische wissenschaftliche Reaktion aufzunehmen, bevor er den Kurs verschärfte.lawfaremedia
Die praktischen Konsequenzen, so argumentierte FitzGerald, würden weniger davon geprägt sein, was europäische Rechtsexperten für die "korrekte Auslegung" halten, sondern davon, wie die Plattformen selbst reagieren. "Die tatsächlichen Bedingungen der freien Meinungsäußerung und Privatsphäre online werden weniger davon geprägt sein, was das Urteil sagt, als davon, was die Plattformen befürchten, dass es sagt", schrieb er.lawfaremedia